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    <updated>2026-04-24T10:53:54+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Der richtige Lagerplatz: Einfluss von Standortentscheidungen auf Versandzeite...</title>
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                 Standortentscheidungen in der Logistik sind längst kein reines Kosten- oder Bauchgefühlsthema mehr. Für Händler und E-Commerce-Unternehmen bestimmt der Lagerstandort direkt, wie schnell Bestellungen zugestellt werden, welche Versandtarife möglich sind und wie zuverlässig Serviceversprechen wie „Next-Day Delivery“ eingehalten werden können. 
 Gleichzeitig beeinflusst der richtige Lagerplatz Lagerbestände, Zoll- und Steuerstrukturen sowie die Skalierbarkeit in neue Märkte. Wer zu zentral, zu dezentral oder schlicht am falschen Standort lagert, zahlt schnell doppelt – in Form höherer Versandkosten, steigender Retourenquoten und unzufriedener Kunden. Gerade im europäischen E-Commerce mit sehr unterschiedlichen Liefererwartungen und Carrier-Strukturen wird der Lagerstandort damit zu einem strategischen Wettbewerbsfaktor. 
 Für PURMAX-Kunden ist der Lagerstandort daher ein zentraler Hebel, um Fulfillment in Europa profitabel, skalierbar und operativ stabil umzusetzen – insbesondere im Zusammenspiel mit professionellen Fulfillment- und Dropshipping-Partnern. 
   
 
 TL;DR 
 
 Der Lagerstandort beeinflusst Versandzeiten, Versandkosten und Servicelevel im europäischen Fulfillment maßgeblich. 
 Zentrale Lager reduzieren Komplexität, dezentrale Strukturen verbessern Lieferzeiten und Kundennähe. 
 Datenbasierte Standortentscheidungen verhindern langfristige Kostenfallen. 
 Fulfillment-Partner ermöglichen Wachstum ohne eigene Lagerinvestitionen. 
 Der optimale Lagerplatz verbindet Kundennähe, Carrier-Anbindung und Skalierbarkeit. 
 
 
 Warum der Lagerstandort Versandzeiten und Kosten so stark beeinflusst 
 Der Lagerstandort definiert die physische Distanz zwischen Ware und Empfänger. Je näher Produkte an den Nachfragezentren gelagert werden, desto kürzer sind Transportstrecken, Laufzeiten und Umschlagprozesse. In Europa ist diese Distanz nicht nur eine Frage der Kilometer, sondern auch der verfügbaren Carrier-Produkte, Cut-off-Zeiten und der Netzabdeckung. 
 Paketdienste und Speditionen kalkulieren ihre Tarife nach Zonen, Gewicht und Volumen. Ein ungünstig gelegener Lagerstandort zwingt Sendungen häufiger in teurere Zonen und längere Line-Hauls. Das erhöht nicht nur die Versandkosten pro Paket, sondern verschlechtert auch die Verhandlungsposition gegenüber Carriern. Gleichzeitig werden ambitionierte Lieferzusagen wie D+1 oder D+2 physisch schwerer umsetzbar. 
 Zentral vs. dezentral: Welche Lagerstrategie passt zu welchem Geschäftsmodell? 
 Europäische Händler stehen häufig vor der Entscheidung zwischen einem zentralen Lagerstandort und mehreren dezentralen Fulfillment-Lagern. Diese Wahl beeinflusst Bestandsführung, Servicelevel, Kostenstruktur und die langfristige Skalierbarkeit. 
 Zentrales Lager in Europa 
 
 Vorteile 
 
 Zentralisierte Bestände reduzieren Überbestände und vereinfachen Planung und Controlling. 
 IT, Personal und Prozesse werden gebündelt und ermöglichen Skaleneffekte. 
 Logistisch gut angebundene Standorte erreichen große Teile Europas in 1–3 Werktagen. 
 
 
 
 Herausforderungen 
 
 Längere und teurere Zustellungen in Randregionen. 
 Spitzenlasten müssen über einen einzigen Standort abgefedert werden. 
 Lokale Serviceversprechen sind schwerer einzuhalten. 
 
 
 Dezentrale Lager- und Fulfillment-Struktur 
 Mehrere Lagerstandorte bringen die Ware näher an die Endkunden. Das reduziert Transportdistanzen und Last-Mile-Kosten, insbesondere bei hohem Volumen in einzelnen Ländern oder Ballungsräumen. Moderne Fulfillment-Dienstleister arbeiten mit Multi-Warehouse-Modellen, bei denen Bestellungen automatisch dem optimalen Lager zugewiesen werden. 
 
 Vorteile 
 
 Kürzere Lieferzeiten und höhere Servicelevels. 
 Günstigere nationale Versandtarife. 
 Höhere Resilienz bei Störungen oder Peak-Zeiten. 
 
 
 
 Herausforderungen 
 
 Komplexere Bestands- und Datensteuerung. 
 Höhere Fixkosten bei Eigenbetrieb. 
 Mehr Koordinationsaufwand für IT und Prozesse. 
 
 
 Welche Kriterien entscheiden über den richtigen Lagerstandort in Europa? 
 Die Wahl des optimalen Lagerstandorts sollte immer auf einer ganzheitlichen Analyse basieren: 
 
  Nachfrageverteilung:  Bestellvolumen nach Ländern, Regionen und PLZ. 
  Carrier-Anbindung:  Nähe zu Paket- und Speditionshubs. 
  Arbeitsmarkt &amp;amp; Flächenverfügbarkeit:  Personal, Erweiterungsoptionen. 
  Zoll- und Steuerstruktur:  EU- und Nicht-EU-Anforderungen. 
  Retourenlogistik:  Schnelle Wiedereinlagerung und Kosteneffizienz. 
  Produktportfolio:  Gewicht, Volumen, Sonderanforderungen. 
 
 Wie PURMAX bei Lager- und Fulfillment-Entscheidungen unterstützt 
 PURMAX agiert nicht nur als Fulfillment-Dienstleister, sondern als strategischer Logistikpartner. Auf Basis realer Versand- und Bestelldaten analysiert PURMAX Lagerstandorte, Carrier-Leistungen und Servicelevel und entwickelt skalierbare Fulfillment-Strategien für Deutschland und Europa. 
 Ob zentral, dezentral oder hybrid – PURMAX unterstützt Händler dabei, die passende Struktur aufzubauen und flexibel an Wachstum und neue Märkte anzupassen, ohne unnötige Investitionen in eigene Infrastruktur. 
 Fazit: Der Lagerstandort als Wettbewerbsfaktor im europäischen Fulfillment 
 Der Lagerstandort ist ein zentraler Stellhebel für Versandgeschwindigkeit, Kostenstruktur und Kundenerlebnis im europäischen E-Commerce. Unternehmen, die ihre Standortstrategie bewusst und datenbasiert gestalten, sichern sich schnellere Lieferzeiten, bessere Versandkonditionen und eine belastbare Grundlage für nachhaltiges Wachstum. 
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                            <updated>2025-12-25T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">GPSR -- Produktsicherheitsverordnung -- Pflicht ab 13.12.2024</title>
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                                            Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist eine EU-Verordnung, die die Produktsicherheit im europäischen Markt gewährleistet. Sie ersetzt ab dem 13. Dezember 2024 die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und adressiert moderne Herausforderungen wie E-Commerce, vernetzt...
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                <![CDATA[
                 Hier ist eine aktuelle Übersicht (Stand November 2024) der Anforderungen und Pflichten für Händler und Hersteller basierend auf der neuen  EU-General Product Safety Regulation (GPSR)  (Verordnung (EU) 2023/988): 
 
  Anwendungsbereich  
 Die GPSR gilt für  alle Produkte , die an Verbraucher in der EU verkauft werden, soweit diese nicht durch spezifische EU-Vorschriften (z. B. für Spielzeug, Medizinprodukte oder Lebensmittel) geregelt sind. Dazu gehören sowohl  physische Produkte  als auch Produkte mit  digitalen Komponenten , wie z. B. Smart-Geräte und Produkte, die über Software-Updates sicher bleiben müssen. 
 
  Pflichten für Hersteller  
 1.  Produktsicherheit gewährleisten  
 
 Produkte müssen  sicher  sein, auch bei vorhersehbarem Missbrauch. 
 Sicherheitseinschätzung muss folgende Faktoren berücksichtigen:
 
 Bestimmungsgemäße Verwendung. 
 Risiken für schutzbedürftige Verbrauchergruppen (z. B. Kinder, Senioren). 
  Cybersecurity-Risiken  bei vernetzten Produkten. 
 
 
 Produkte müssen jederzeit den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen, auch bei späteren Software-Updates. 
 
 2.  Kennzeichnung und Informationen  
 
 Produkte müssen folgende Angaben enthalten:
 
 Name und Kontaktadresse des Herstellers. 
 Modell-/Seriennummer oder andere Rückverfolgbarkeitskennzeichnungen. 
 
 
 Verbraucherinformationen (z. B. Gebrauchsanleitungen, Warnhinweise) müssen klar, verständlich und in der Sprache des jeweiligen EU-Landes vorliegen. 
 
 3.  Technische Dokumentation  
 
 Hersteller müssen eine  technische Dokumentation  erstellen, die belegt, dass das Produkt sicher ist. 
 Dokumentation muss für mindestens  10 Jahre  nach Markteinführung aufbewahrt werden. 
 
 4.  Überwachung und Rückruf  
 
 Hersteller müssen ein  System zur Überwachung der Produktsicherheit  einrichten. 
 Bei entdeckten Risiken:
 
 Verbraucher umgehend informieren. 
 Rückrufmaßnahmen einleiten und den zuständigen Behörden Bericht erstatten. 
 
 
 Meldung über das EU Safety Gate/RAPEX-System bei ernsthaften Risiken. 
 
 
  Pflichten für Händler  
 1.  Sicherstellung der Konformität  
 
 Händler müssen vor dem Verkauf prüfen, ob:
 
 Die Produkte die korrekte Kennzeichnung (Name, Adresse, CE-Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung) tragen. 
 Begleitdokumente (z. B. Warnhinweise) vollständig und in der jeweiligen Landessprache verfügbar sind. 
 
 
 Händler dürfen keine Produkte verkaufen, die ein bekanntes Risiko darstellen oder zurückgerufen wurden. 
 
 2.  Rückverfolgbarkeit  
 
 Händler müssen die Identität ihrer Lieferanten dokumentieren und sicherstellen, dass Produkte im Falle eines Rückrufs zurückverfolgt werden können. 
 Aufbewahrung der Lieferantendaten für mindestens  10 Jahre . 
 
 3.  Zusammenarbeit mit Behörden  
 
 Händler müssen Informationen bereitstellen, die für die Rückverfolgung von Produkten erforderlich sind. 
 Bei ernsthaften Risiken:
 
 Behörden benachrichtigen. 
 Maßnahmen zur Entfernung unsicherer Produkte aus dem Verkauf einleiten. 
 
 
 
 
  Pflichten für Importeure  
 Importeure, die Produkte in die EU einführen, tragen eine besondere Verantwortung: 
 
 Überprüfen, ob die Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen. 
 Sicherstellen, dass die Hersteller ihren Verpflichtungen (z. B. technische Dokumentation) nachgekommen sind. 
 Name und Adresse des Importeurs müssen auf dem Produkt oder seiner Verpackung klar ersichtlich sein. 
 
 
  Spezielle Anforderungen für Online-Marktplätze  
 1.  Verantwortlichkeit von Plattformen  
 
 Plattformen müssen sicherstellen, dass nur konforme Produkte auf ihrer Plattform angeboten werden. 
 Sie müssen Verfahren einführen, um unsichere Produkte schnell zu entfernen. 
 Verkäuferidentitäten und Kontaktdaten müssen offengelegt werden. 
 
 2.  Risikomanagement  
 
 Marktplätze müssen Behörden innerhalb von  2 Arbeitstagen  nach Benachrichtigung über unsichere Produkte informieren. 
 Produkte, die in der EU verkauft werden, müssen den lokalen Sicherheitsanforderungen entsprechen, unabhängig davon, ob der Verkäufer in der EU ansässig ist. 
 
 
  Strafen und Sanktionen  
 Bei Nichteinhaltung der GPSR drohen: 
 
  Bußgelder  von bis zu  4 % des Jahresumsatzes  eines Unternehmens. 
 Rückrufaktionen, Verkaufsverbote oder andere Zwangsmaßnahmen durch Behörden. 
 
 
  Zusätzliche Anforderungen bei Digitalisierung  
 
 Vernetzte Produkte (z. B. IoT-Geräte) müssen über den gesamten Lebenszyklus sicher bleiben. 
 Hersteller sind verpflichtet, Sicherheits-Updates bereitzustellen, um neue Risiken zu adressieren. 
 
 
  Umsetzungstermin  
 Die Verordnung gilt ab dem  13. Dezember 2024 . Unternehmen haben die Übergangszeit bis dahin, um ihre Prozesse, Produkte und Dokumentationen anzupassen. 
 
  Zusammenfassung  
 Die GPSR modernisiert die Produktsicherheitsvorschriften und passt sie an die Herausforderungen der Digitalisierung und des Online-Handels an. Unternehmen sollten: 
 
 Prozesse für Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsüberwachung einrichten. 
 Technische Dokumentation und Produktauszeichnung prüfen. 
 Ihre Lieferkette und E-Commerce-Kanäle an die neuen Anforderungen anpassen. 
 
 Für weitere Unterstützung können Unternehmen sich an nationale Marktüberwachungsbehörden oder rechtliche Berater wenden. 
 &amp;nbsp; 
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                            <updated>2024-11-22T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Willkommen/Bienvenido VOLTREGA -- Vogelkäfige, Hamsterkäfige und mehr ... -- ...</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Seit Juli 2024 ist PURMAX mit seinem 4.000qm Fulfillment-Lager der Dienstleister für die Lagerung und den europaweiten Versand.
                                        ]]>
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                <![CDATA[
                 Seit Juli 2024 ist PURMAX mit seinem 4.000qm Fulfillment-Lager der Dienstleister für die Lagerung und den europaweiten Versand. VOLTREGA und PURMAX haben die Partnerschaft besiegelt. PURMAX übernimmt zusätzlich den Großteil des europaweiten Vertriebs aller VOLTREGA-PRODUKTE über seine B2B-Plattform www.purmax.de 
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                            <updated>2024-07-29T00:45:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Welcome NESTERA -- high quality Chicken Coops and Pet Houses from the UK</title>
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                <![CDATA[
                
                                            PURMAX und NESTERA sind Partner in der Fulfillment-Logistik und dem europaweiten Vertrieb
                                        ]]>
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Seit November 2023 ist PURMAX mit seinem 4.000qm Fulfillment-Lager der Dienstleister für die Lagerung und den europaweiten Versand. NESTERA und PURMAX sind zusammengewachsen und nun ist PURMAX das europäische Zentrallager für alle NESTERA-Produkte. Seit dem 15.07.2024 übernimmt PURMAX zusätzlich einen wichtigen Teil des europaweiten Vertrieb über seine B2B-Plattform www.purmax.de 
                ]]>
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                            <updated>2024-07-16T00:15:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Meet us at: Interzoo 2024</title>
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                                            Suchen Sie einen verlässlichen Dienstleister, der die Vorteile eines europaweiten Großhandels mit eigener Logistik und Fulfillment-Lager kombiniert?
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Alle zwei Jahre ist die Interzoo als Weltleitmesse für Aussteller, Besucher und Medien das weltweit wichtigste Branchenevent der Heimtierbranche. Aussteller aus mehr als 60 Ländern präsentieren den Fachbesuchern ein vielfältiges Angebot über alle Produktsegmente hinweg, mit Fokus auf aktuellen Branchentrends und Produktinnovationen rund ums Heimtier.  Jedes Jahr sind wir ein fester Bestandteil der Messe – wir treffen dort Partner, Freunde und diejenigen, die es werden wollen. Suchen Sie einen verlässlichen Dienstleister, der die Vorteile eines europaweiten Großhandels mit eigener Logistik und Fulfillment-Lager kombiniert? Dann sollten wir uns unbedingt auf der Messe treffen. Wir freuen uns auf Sie!  Ihr Kontakt: Lars Rensing, Geschäftsführer 
                ]]>
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                            <updated>2024-04-16T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Gemeinsam Stark: Purmax® und Nestera Schließen Erfolgreiche Partnerschaft</title>
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                                            Ab sofort ist Purmax® offiziell für den Vertrieb sämtlicher Produkte von Nestera nominiert.
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Wir freuen uns, Ihnen heute aufregende Neuigkeiten mitteilen zu können – Purmax® hat eine aufregende Partnerschaft mit Nestera, dem renommierten Hersteller des leicht zu reinigenden Hühnerstalls, geschlossen. Diese aufregende Allianz markiert einen wichtigen Meilenstein für beide Unternehmen und verspricht innovative Lösungen für alle Hühnerfreunde da draußen.  Ab sofort ist Purmax® offiziell für den Vertrieb sämtlicher Produkte von Nestera nominiert. Das bedeutet, dass Sie unsere hochwertigen Produkte und den herausragenden Nestera Hühnerstall jetzt bequem über Purmax® beziehen können. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es uns, Ihnen eine breite Palette an Produkten anzubieten, die nicht nur höchsten Qualitätsstandards entsprechen, sondern auch den Komfort und die Effizienz bieten, die Sie sich für Ihren Vertrieb wünschen.  Aber das ist noch nicht alles. Purmax® wird auch das gesamte Fulfillment für Nestera übernehmen, was bedeutet, dass Sie sich auf eine reibungslose und effektive Abwicklung Ihrer Bestellungen verlassen können. Unser Lager steht bereit, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte sicher und zeitnah bei Ihnen ankommen.  Diese Partnerschaft ist das Ergebnis harter Arbeit, gemeinsamer Werte und einer starken Vision für die Zukunft. Sowohl Purmax® als auch Nestera sind bestrebt, Ihren Ansprüchen gerecht zu werden und Ihnen Produkte anzubieten, die nicht nur funktional, sondern auch einfach zu pflegen sind. Wir teilen die Leidenschaft für die artgerechte Haltung von Hühnern und möchten unseren Beitrag dazu leisten, dass diese Erfahrung so angenehm wie möglich ist.  Wir sind überzeugt, dass diese Partnerschaft nicht nur für uns, sondern vor allem für Sie, unsere geschätzten Kunden, von großem Nutzen sein wird. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Nestera innovative Lösungen zu entwickeln und Ihre Erwartungen zu übertreffen.  Vielen Dank für Ihr Vertrauen in Purmax®. Wir sind bereit für diese aufregende Reise und können es kaum erwarten, mit Ihnen gemeinsam die Vorteile dieser Partnerschaft zu erleben. 
 &amp;nbsp; 
                ]]>
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                            <updated>2023-11-28T06:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Meet us at: spoga+gafa, Köln -- 18.06. - 20.06.2023</title>
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                                            Meet us at: spoga+gafa, Köln -- 18.06. - 20.06.2023
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                            <updated>2023-06-01T08:30:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Meet us at: Glee, Birmingham, U.K. -- 27.06. - 29.06.2023</title>
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                                            Meet us at: Glee, Birmingham, U.K. -- 27.06. - 29.06.2023
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            <title type="text">Meet us at: China HomeLife, Essen -- 05.06 - 07.06.2023</title>
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                                            Meet us at: China HomeLife - Europas größte Fachmesse für Konsumgüter aus China
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            <title type="text">Änderungen - Umsatzsteuerreform ab 1. Juli für den Online-Handel</title>
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                 Durch die bedeutende EU-Umsatzsteuerreform stehen weitreichende Änderungen für den grenzüberschreitenden Handel mit Verbrauchern an. Die bisher gültige Versandhandelsregelung im EU-Recht wird ab 1. Juli 2021 von der Fernverkaufsregelung abgelöst. Für viele Händler bedeutet dies eine Erleichterung. Einige werden aber ebenso vor große Probleme gestellt. Was Online-Händler jetzt wissen sollten und wie sie sich auf die Änderungen am besten vorbereiten, erklären wir in diesem Beitrag. 
 Kleinere Händler werden schneller im EU-Ausland steuerpflichtig&amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
 Mit der  Umsatzsteuerreform  wird auf EU-Ebene ein neues Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern eingeführt. Zum 1. Juli 2021 werden im B2C-Fernabsatz die bisher geltenden unterschiedlichen Umsatzsteuer-Lieferschwellen in der EU aufgehoben und Steuerbeträge direkt im Lieferland geschuldet. Es gilt dann eine EU-weite einheitliche Umsatzgrenze für grenzüberschreitende Lieferungen an Nicht-Unternehmer in der EU in Höhe von 10.000 Euro (netto). 
 &amp;nbsp; 
 Bei Überschreitung dieser Grenze unterliegen alle Lieferungen an Nicht-Unternehmer in der EU der Steuerpflicht im jeweiligen Bestimmungsland. Das wird dazu führen, dass auch kleinere Händler in fast allen EU-Staaten steuerpflichtig sein werden.  
 Der One-Stop-Shop soll für Vereinfachung sorgen 
 &amp;nbsp; 
 Als Erleichterung wurde der sogenannte One-Stop-Shop (OSS) geschaffen. Der OSS löst den Mini-One-Stop-Shop ab und kann ab dem 1. Juli 2021 genutzt werden. Eine Teilnahme ist dabei keine Pflicht. Der OSS soll es Händlern ermöglichen, alle relevanten Ausgangsumsätze zentral über eine Schnittstelle (in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern) in ihrem Heimatstaat zu melden und abzuführen.&amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
 Eine lokale steuerliche Registrierung in den einzelnen EU-Staaten ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Zur Nutzung des OSS-Verfahrens muss vor dem 1. Juli 2021  eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern  erfolgen, welche bereits seit dem 1. April 2021 möglich ist. Für die Anmeldung ist jedoch eine Umsatzsteuer-ID notwendig. 
 So schnell überschreiten Händler die Lieferschwelle&amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
 Zur Veranschaulichung der Änderungen und des OSS ein Beispiel: Ein deutscher Online-Händler verkauft Waren an Verbraucher nach Österreich und Frankreich. Wann wird er in den beiden EU-Ländern steuerpflichtig? 
 &amp;nbsp; 
 Es gilt weiterhin der deutsche Umsatzsteuersatz von 19 Prozent bzw. der ermäßigte Satz von 7 Prozent, soweit die Verkäufe nach Österreich und Frankreich zusammengerechnet unter 10.000 Euro liegen. Überschreiten die Verkäufe ins EU-Ausland die 10.000 Euro, wird der Händler in beiden Ländern steuerpflichtig. Das ist etwa der Fall, wenn der Händler Waren im Wert von 6.000 Euro nach Österreich und Waren im Wert von 4.001 Euro nach Frankreich verkauft. 
 &amp;nbsp; 
 Jeder weitere Euro muss dann in Frankreich mit dem französischen Umsatzsteuersatz (normal 20 Prozent; ermäßigt 10, 5.5 oder 2.1 Prozent) versteuert werden. Nach dem österreichischen Umsatzsteuersatz (normal 20 Prozent; ermäßigt 13, 10 oder 5 Prozent), muss jeder weitere Euro, der in Österreich erwirtschaftet wurde, versteuert werden. Die Meldung und die Versteuerung kann aber gesammelt über den One-Stop-Shop ausgeführt werden und die Steuern für Österreich sowie Frankreich werden dann an das Bundeszentralamt für Steuern überwiesen, das die Verteilung der Steuern an die jeweiligen EU-Staaten übernimmt. 
 Wer ist betroffen und was müssen Betroffene jetzt tun? 
 &amp;nbsp; 
 Es sind alle Online-Händler betroffen, die Verbraucher auch außerhalb ihres eigenen Sitzlandes mit Waren und Dienstleistungen beliefern. Das gilt auch für Kleinunternehmer und unabhängig davon, ob ein Händler umsatzsteuerpflichtig ist. Wer den OSS nutzen möchte, muss sich vor der Teilnahme registrieren. Online-Händler, besonders diejenigen, die Fulfillment-Strukturen nutzen, sollten sich zur Vorbereitung steuerlich beraten lassen, um Fehler bei der Organisation zu vermeiden.  
 Wichtig bei der Nutzung von Fulfillment-Strukturen 
 &amp;nbsp; 
 Nicht alle Online-Händler können vom OSS profitieren. Händler, die Fulfillment-Strukturen wie beispielsweise FBA (Fulfillment by Amazon) im EU-Ausland nutzen, müssen sich weiterhin auch in den jeweiligen Ländern umsatzsteuerlich registrieren und können den OSS dafür nicht nutzen, da es sich um B2B-Transaktionen handelt.&amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
 Nach einer lokalen Registrierung muss eine lokale Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Dabei ist es, besonders für kleinere Online-Händler, schwierig die jeweiligen unterschiedlichen Umsatzsteuersätze und -regelungen der EU-Mitgliedsstaaten zu kennen und anzuwenden. Lösungen für Händler bieten Steuerdienstleister, wie etwa Taxdoo an, deren Software es Händlern erspart, die jeweilige Höhe der Umsatzsteuer der verschiedenen Länder auszurechnen und die Abgabe der Umsatzsteuermeldung in den betreffenden Ländern erledigt. Mitglieder des Händlerbundes können sich  hier einen Rabatt auf die Software &amp;nbsp;sichern.&amp;nbsp; 
 Weitere Fragen zur Umsatzsteuerreform und zum OSS beantworten wir in unserem  FAQ . Es sind noch Fragen zu den Änderungen offen? Im  kostenfreien Händlerbund-Webinar  am 07. Juli 2021 gibt Taxdoo weitere Einblicke zur großen Umsatzsteuerreform. 
 &amp;nbsp; 
 Quelle:  https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/gesetze/134890-aenderungen-umsatzsteuerreform-ab-1-juli-online-handel?utm_source=newsletter&amp;amp;utm_medium=email&amp;amp;utm_campaign=ohn 
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                            <updated>2021-06-17T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">So will die EU gegen unseriöse Händler aus China &amp; Co. vorgehen</title>
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                 Während Online-Händler in der EU eine ganze Latte an Gesetzen einhalten müssen, nehmen es Händler aus Drittstaaten oft nicht so genau mit der Gesetzestreue. Das betrifft neben den Pflichten aus dem Elektro- und Verpackungsgesetz auch oft Vorschriften aus der Verordnung zur Produktsicherheit. Normalerweise dürfen bestimmte Produkte nur mit einem CE-Zeichen in die EU importiert werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld oder speziell in Deutschland mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung rechnen. Hier sind die Grenzen allerdings schnell erreicht: Die betroffenen Händler sind oft nicht greifbar. 
 
 
 
 Pflicht zum anerkannten Vertreter 
 „Manche Verkäufer sind schlicht nicht greifbar. Die angegebenen Kontaktdaten, Adresse oder Telefonnummer sind falsch oder existieren gar nicht“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des TÜV Rheinland. Um Händler aus Drittstaaten künftig für Verbraucher und Behörden greifbarer zu machen, soll daher die Verordnung über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten mit Wirkung zum 16. Juli 2021 geändert werden. Künftig sollen Online-Händler aus Drittstaaten eine anerkannte Vertretung innerhalb der EU vorweisen müssen, um überhaupt Produkte auf dem europäischen Markt anbieten zu können. Dieser Vertreter soll dann in Sachen Produktsicherheit Ansprechpartner für Behörden und auch für Verbraucher sein.&amp;nbsp; 
 Damit wird allerdings nicht nur der Verbraucherschutz gestärkt, sondern auch gleichzeitig der Wettbewerb fairer. Händlern entstehen hierzulande nicht wenige Kosten, um Anforderungen, wie eben das CE-Zeichen, zu erfüllen. Händler, die sich diese Kosten sparen, können ihre Produkte unterm Strich billiger anbieten. Sind sie zudem für Verbraucher nicht greifbar, sparen sie sich ebenfalls Kosten, die durch die Ausübung von Verbraucherrechten entstehen können. 
 Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de 
 
 
 
 &amp;nbsp; 
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                            <updated>2020-11-11T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Neue Form der Zollanmeldung für Sendungen mit geringem Wert</title>
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                                            Ab dem 1. Januar 2021 gilt die bestehende Mehrwertsteuerbefreiung für Waren bis zu einem Wert von 22 EUR nicht mehr. Alle Einfuhren in die Europäische Union (EU) müssen an der Grenze mittels einer elektronischen Zollanmeldung angemeldet werden, damit die Mehrwertsteuer erhoben...
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                 Aufgrund einer Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 über den Zollkodex der Union ist es ab dem  1. Januar 2021  möglich, Waren im Wert von bis zu  150 EUR  mit einer Zollanmeldung, die dreimal weniger Daten erfordert, als eine Standard-Anmeldung, anzumelden.&amp;nbsp; 
 Ab dem  1. Januar 2021  gilt die bestehende Mehrwertsteuerbefreiung für  Waren bis zu einem Wert von 22 EUR  nicht mehr.  Alle Einfuhren in die Europäische Union (EU) müssen an der Grenze mittels einer elektronischen Zollanmeldung angemeldet werden , damit die Mehrwertsteuer erhoben werden kann. (Bisher konnten Waren bis zu einem Wert von 22 EUR anstelle einer schriftlichen Anmeldung mündlich angemeldet werden, da auf solche Waren keine Zollgebühr oder Mehrwertsteuer erhoben wurde).&amp;nbsp; 
 Unter Berücksichtigung der riesigen Menge an Sendungen mit geringem Wert, die in die EU eingeführt werden, können weder die Zollanmelder noch die IT-Systeme der Zollbehörden die Erstellung und Verarbeitung einer Standard-Zollanmeldung pro Sendung abwickeln und eine Standard-Zollanmeldung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich, da für Waren mit einem Wert von unter 150 EUR keine Zollpflicht besteht.&amp;nbsp; 
 Die Kommission hat aus diesem Grund die Delegierte Verordnung über den Zollkodex der Union geändert, um eine Datenmenge von geringerem Umfang, die besser verarbeitet werden kann, aber dennoch angemessen ist, (ein „ deutlich reduzierter Datensatz “) in  Zollanmeldungen für Einfuhren von Sendungen mit geringem Wert  (Sendungen unter dem Grenzwert von 150 EUR für die Anmeldung von Zollgebühren) zu ermöglichen. Diese Rechtsvorschriften sollen für Zollbehörden und Händler gleichermaßen die Auswirkungen des deutlichen Anstiegs der Anzahl der Zollanmeldungen abschwächen.&amp;nbsp; 
 Es handelt sich um einen wichtigen Schritt nach vorne und ermöglicht den Mitgliedstaaten und Wirtschaftsteilnehmern, ihre IT-Entwicklungen weiter voranzutreiben. 
 Quelle: https://ec.europa.eu 
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