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GPSR -- Produktsicherheitsverordnung -- Pflicht ab 13.12.2024

Hier ist eine aktuelle Übersicht (Stand November 2024) der Anforderungen und Pflichten für Händler und Hersteller basierend auf der neuen EU-General Product Safety Regulation (GPSR) (Verordnung (EU) 2023/988):


Anwendungsbereich

Die GPSR gilt für alle Produkte, die an Verbraucher in der EU verkauft werden, soweit diese nicht durch spezifische EU-Vorschriften (z. B. für Spielzeug, Medizinprodukte oder Lebensmittel) geregelt sind.
Dazu gehören sowohl physische Produkte als auch Produkte mit digitalen Komponenten, wie z. B. Smart-Geräte und Produkte, die über Software-Updates sicher bleiben müssen.


Pflichten für Hersteller

1. Produktsicherheit gewährleisten

  • Produkte müssen sicher sein, auch bei vorhersehbarem Missbrauch.
  • Sicherheitseinschätzung muss folgende Faktoren berücksichtigen:
    • Bestimmungsgemäße Verwendung.
    • Risiken für schutzbedürftige Verbrauchergruppen (z. B. Kinder, Senioren).
    • Cybersecurity-Risiken bei vernetzten Produkten.
  • Produkte müssen jederzeit den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen, auch bei späteren Software-Updates.

2. Kennzeichnung und Informationen

  • Produkte müssen folgende Angaben enthalten:
    • Name und Kontaktadresse des Herstellers.
    • Modell-/Seriennummer oder andere Rückverfolgbarkeitskennzeichnungen.
  • Verbraucherinformationen (z. B. Gebrauchsanleitungen, Warnhinweise) müssen klar, verständlich und in der Sprache des jeweiligen EU-Landes vorliegen.

3. Technische Dokumentation

  • Hersteller müssen eine technische Dokumentation erstellen, die belegt, dass das Produkt sicher ist.
  • Dokumentation muss für mindestens 10 Jahre nach Markteinführung aufbewahrt werden.

4. Überwachung und Rückruf

  • Hersteller müssen ein System zur Überwachung der Produktsicherheit einrichten.
  • Bei entdeckten Risiken:
    • Verbraucher umgehend informieren.
    • Rückrufmaßnahmen einleiten und den zuständigen Behörden Bericht erstatten.
  • Meldung über das EU Safety Gate/RAPEX-System bei ernsthaften Risiken.

Pflichten für Händler

1. Sicherstellung der Konformität

  • Händler müssen vor dem Verkauf prüfen, ob:
    • Die Produkte die korrekte Kennzeichnung (Name, Adresse, CE-Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung) tragen.
    • Begleitdokumente (z. B. Warnhinweise) vollständig und in der jeweiligen Landessprache verfügbar sind.
  • Händler dürfen keine Produkte verkaufen, die ein bekanntes Risiko darstellen oder zurückgerufen wurden.

2. Rückverfolgbarkeit

  • Händler müssen die Identität ihrer Lieferanten dokumentieren und sicherstellen, dass Produkte im Falle eines Rückrufs zurückverfolgt werden können.
  • Aufbewahrung der Lieferantendaten für mindestens 10 Jahre.

3. Zusammenarbeit mit Behörden

  • Händler müssen Informationen bereitstellen, die für die Rückverfolgung von Produkten erforderlich sind.
  • Bei ernsthaften Risiken:
    • Behörden benachrichtigen.
    • Maßnahmen zur Entfernung unsicherer Produkte aus dem Verkauf einleiten.

Pflichten für Importeure

Importeure, die Produkte in die EU einführen, tragen eine besondere Verantwortung:

  • Überprüfen, ob die Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
  • Sicherstellen, dass die Hersteller ihren Verpflichtungen (z. B. technische Dokumentation) nachgekommen sind.
  • Name und Adresse des Importeurs müssen auf dem Produkt oder seiner Verpackung klar ersichtlich sein.

Spezielle Anforderungen für Online-Marktplätze

1. Verantwortlichkeit von Plattformen

  • Plattformen müssen sicherstellen, dass nur konforme Produkte auf ihrer Plattform angeboten werden.
  • Sie müssen Verfahren einführen, um unsichere Produkte schnell zu entfernen.
  • Verkäuferidentitäten und Kontaktdaten müssen offengelegt werden.

2. Risikomanagement

  • Marktplätze müssen Behörden innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Benachrichtigung über unsichere Produkte informieren.
  • Produkte, die in der EU verkauft werden, müssen den lokalen Sicherheitsanforderungen entsprechen, unabhängig davon, ob der Verkäufer in der EU ansässig ist.

Strafen und Sanktionen

Bei Nichteinhaltung der GPSR drohen:

  • Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens.
  • Rückrufaktionen, Verkaufsverbote oder andere Zwangsmaßnahmen durch Behörden.

Zusätzliche Anforderungen bei Digitalisierung

  • Vernetzte Produkte (z. B. IoT-Geräte) müssen über den gesamten Lebenszyklus sicher bleiben.
  • Hersteller sind verpflichtet, Sicherheits-Updates bereitzustellen, um neue Risiken zu adressieren.

Umsetzungstermin

Die Verordnung gilt ab dem 13. Dezember 2024. Unternehmen haben die Übergangszeit bis dahin, um ihre Prozesse, Produkte und Dokumentationen anzupassen.


Zusammenfassung

Die GPSR modernisiert die Produktsicherheitsvorschriften und passt sie an die Herausforderungen der Digitalisierung und des Online-Handels an. Unternehmen sollten:

  1. Prozesse für Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsüberwachung einrichten.
  2. Technische Dokumentation und Produktauszeichnung prüfen.
  3. Ihre Lieferkette und E-Commerce-Kanäle an die neuen Anforderungen anpassen.

Für weitere Unterstützung können Unternehmen sich an nationale Marktüberwachungsbehörden oder rechtliche Berater wenden.

 

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