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So will die EU gegen unseriöse Händler aus China & Co. vorgehen

Während Online-Händler in der EU eine ganze Latte an Gesetzen einhalten müssen, nehmen es Händler aus Drittstaaten oft nicht so genau mit der Gesetzestreue. Das betrifft neben den Pflichten aus dem Elektro- und Verpackungsgesetz auch oft Vorschriften aus der Verordnung zur Produktsicherheit. Normalerweise dürfen bestimmte Produkte nur mit einem CE-Zeichen in die EU importiert werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld oder speziell in Deutschland mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung rechnen. Hier sind die Grenzen allerdings schnell erreicht: Die betroffenen Händler sind oft nicht greifbar.

Pflicht zum anerkannten Vertreter

„Manche Verkäufer sind schlicht nicht greifbar. Die angegebenen Kontaktdaten, Adresse oder Telefonnummer sind falsch oder existieren gar nicht“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des TÜV Rheinland. Um Händler aus Drittstaaten künftig für Verbraucher und Behörden greifbarer zu machen, soll daher die Verordnung über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten mit Wirkung zum 16. Juli 2021 geändert werden. Künftig sollen Online-Händler aus Drittstaaten eine anerkannte Vertretung innerhalb der EU vorweisen müssen, um überhaupt Produkte auf dem europäischen Markt anbieten zu können. Dieser Vertreter soll dann in Sachen Produktsicherheit Ansprechpartner für Behörden und auch für Verbraucher sein. 

Damit wird allerdings nicht nur der Verbraucherschutz gestärkt, sondern auch gleichzeitig der Wettbewerb fairer. Händlern entstehen hierzulande nicht wenige Kosten, um Anforderungen, wie eben das CE-Zeichen, zu erfüllen. Händler, die sich diese Kosten sparen, können ihre Produkte unterm Strich billiger anbieten. Sind sie zudem für Verbraucher nicht greifbar, sparen sie sich ebenfalls Kosten, die durch die Ausübung von Verbraucherrechten entstehen können.

Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de

 

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